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   OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - VII-Verg 76/04   

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OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - VII-Verg 76/04 (https://dejure.org/2005,5341)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.03.2005 - VII-Verg 76/04 (https://dejure.org/2005,5341)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. März 2005 - VII-Verg 76/04 (https://dejure.org/2005,5341)
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Düsseldorf, 05.07.2000 - Verg 5/99

    Überprüfung der Eignung der Bewerber in einem Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 76/04
    Nach der Rechtsprechung des EuGH zur sog. Generalübernehmervergabe (vgl. EuGH Urt. v. 14.4.1994, Rs. C-389/92, Slg. 1994, I-1289 - Ballast Nedam I; Urt. v. 18.12.1997, Rs. C-5/97, Slg. 1997, I-7549 - Ballast Nedam II - beide ergangen zur Baukoordinierungsrichtlinie; Urt. v. 2.12.1999, Rs. C-176/98, NZBau 2000, 149 = EuZW 2000, 110 - Holst Italia - ergangen zur Dienstleistungsrichtlinie; Urt. v. 18.3.2004, Rs. C-314/01, WuW/E Verg 933 = NZBau 2004, 340 = NVwZ 2004, 967 - S. AG Österreich - zur Dienstleistungsrichtlinie) hat der Unternehmer, der Leistungen untervergeben will, nachzuweisen, dass er tatsächlich über die Einrichtungen und Mittel (des Nachunternehmers) verfügt, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind (vgl. dazu auch die Beschlüsse des Senats vom 22.12.2004, Az. VII-Verg 81/04; 19.7.2000, Az. Verg 10/00, BauR 2000, 1623; 20.11.2001, Az. Verg 33/01, IBR 2002, 212 - zur VOL/A; vom 5.7.2000, Az. Verg 5/99, NZBau 2001, 106 - zur VOB/A).

    Damit der Auftraggeber bereits in der Prüfungsphase die Leistungsfähigkeit und Qualität der Einrichtungen und Mittel des Nachunternehmers prüfen kann, hat der Bieter, dem im eigenen Unternehmen nicht die Mittel zur Ausführung des Auftrags zu Gebote stehen oder der sich ihrer nicht bedienen will, bereits mit dem Angebot von sich aus darzulegen und den Nachweis zu führen, welcher anderen Unternehmen, die die Einrichtungen und Mittel im Umfang des geplanten Nachunternehmereinsatzes besitzen, er sich zur Ausführung des Auftrags bedienen wird, und dass die Einrichtungen und Mittel des anderen Unternehmens als ihm tatsächlich zur Verfügung stehend anzusehen sind (vgl. Senat NZBau 2001, 106, 110; OLG Frankfurt NZBau 2003, 636, 637; OLG Naumburg VergabeR 2004, 80, 82; OLG Saarbrücken VergabeR 2004, 731, 734).

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 76/04
    Zu den vor den Überprüfungsinstanzen geltend zu machenden Handlungen gehört nach der neueren Rechtsprechung auch die Aufhebung der Aufhebung eines Vergabeverfahrens mit dem Ziel seiner Fortsetzung (vgl. EuGH, Urteil vom 18.6.2002, NZBau 2002, 458; BGH, Beschluss vom 18.2.2003, NZBau 2003, 293 = VergabE B-2-1/03).
  • EuGH, 18.03.2004 - C-314/01

    Siemens und ARGE Telekom

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 76/04
    Nach der Rechtsprechung des EuGH zur sog. Generalübernehmervergabe (vgl. EuGH Urt. v. 14.4.1994, Rs. C-389/92, Slg. 1994, I-1289 - Ballast Nedam I; Urt. v. 18.12.1997, Rs. C-5/97, Slg. 1997, I-7549 - Ballast Nedam II - beide ergangen zur Baukoordinierungsrichtlinie; Urt. v. 2.12.1999, Rs. C-176/98, NZBau 2000, 149 = EuZW 2000, 110 - Holst Italia - ergangen zur Dienstleistungsrichtlinie; Urt. v. 18.3.2004, Rs. C-314/01, WuW/E Verg 933 = NZBau 2004, 340 = NVwZ 2004, 967 - S. AG Österreich - zur Dienstleistungsrichtlinie) hat der Unternehmer, der Leistungen untervergeben will, nachzuweisen, dass er tatsächlich über die Einrichtungen und Mittel (des Nachunternehmers) verfügt, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind (vgl. dazu auch die Beschlüsse des Senats vom 22.12.2004, Az. VII-Verg 81/04; 19.7.2000, Az. Verg 10/00, BauR 2000, 1623; 20.11.2001, Az. Verg 33/01, IBR 2002, 212 - zur VOL/A; vom 5.7.2000, Az. Verg 5/99, NZBau 2001, 106 - zur VOB/A).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-92/00

    HI

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 76/04
    Zu den vor den Überprüfungsinstanzen geltend zu machenden Handlungen gehört nach der neueren Rechtsprechung auch die Aufhebung der Aufhebung eines Vergabeverfahrens mit dem Ziel seiner Fortsetzung (vgl. EuGH, Urteil vom 18.6.2002, NZBau 2002, 458; BGH, Beschluss vom 18.2.2003, NZBau 2003, 293 = VergabE B-2-1/03).
  • EuGH, 02.12.1999 - C-176/98

    Holst Italia

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 76/04
    Nach der Rechtsprechung des EuGH zur sog. Generalübernehmervergabe (vgl. EuGH Urt. v. 14.4.1994, Rs. C-389/92, Slg. 1994, I-1289 - Ballast Nedam I; Urt. v. 18.12.1997, Rs. C-5/97, Slg. 1997, I-7549 - Ballast Nedam II - beide ergangen zur Baukoordinierungsrichtlinie; Urt. v. 2.12.1999, Rs. C-176/98, NZBau 2000, 149 = EuZW 2000, 110 - Holst Italia - ergangen zur Dienstleistungsrichtlinie; Urt. v. 18.3.2004, Rs. C-314/01, WuW/E Verg 933 = NZBau 2004, 340 = NVwZ 2004, 967 - S. AG Österreich - zur Dienstleistungsrichtlinie) hat der Unternehmer, der Leistungen untervergeben will, nachzuweisen, dass er tatsächlich über die Einrichtungen und Mittel (des Nachunternehmers) verfügt, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind (vgl. dazu auch die Beschlüsse des Senats vom 22.12.2004, Az. VII-Verg 81/04; 19.7.2000, Az. Verg 10/00, BauR 2000, 1623; 20.11.2001, Az. Verg 33/01, IBR 2002, 212 - zur VOL/A; vom 5.7.2000, Az. Verg 5/99, NZBau 2001, 106 - zur VOB/A).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - Verg 81/04

    Anforderungen an die Eignung bei Nachunternehmereinsatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 76/04
    Nach der Rechtsprechung des EuGH zur sog. Generalübernehmervergabe (vgl. EuGH Urt. v. 14.4.1994, Rs. C-389/92, Slg. 1994, I-1289 - Ballast Nedam I; Urt. v. 18.12.1997, Rs. C-5/97, Slg. 1997, I-7549 - Ballast Nedam II - beide ergangen zur Baukoordinierungsrichtlinie; Urt. v. 2.12.1999, Rs. C-176/98, NZBau 2000, 149 = EuZW 2000, 110 - Holst Italia - ergangen zur Dienstleistungsrichtlinie; Urt. v. 18.3.2004, Rs. C-314/01, WuW/E Verg 933 = NZBau 2004, 340 = NVwZ 2004, 967 - S. AG Österreich - zur Dienstleistungsrichtlinie) hat der Unternehmer, der Leistungen untervergeben will, nachzuweisen, dass er tatsächlich über die Einrichtungen und Mittel (des Nachunternehmers) verfügt, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind (vgl. dazu auch die Beschlüsse des Senats vom 22.12.2004, Az. VII-Verg 81/04; 19.7.2000, Az. Verg 10/00, BauR 2000, 1623; 20.11.2001, Az. Verg 33/01, IBR 2002, 212 - zur VOL/A; vom 5.7.2000, Az. Verg 5/99, NZBau 2001, 106 - zur VOB/A).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2000 - Verg 10/00

    Grundsatz der Selbstausführung; Führung eines Aufklärungsgesprächs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 76/04
    Nach der Rechtsprechung des EuGH zur sog. Generalübernehmervergabe (vgl. EuGH Urt. v. 14.4.1994, Rs. C-389/92, Slg. 1994, I-1289 - Ballast Nedam I; Urt. v. 18.12.1997, Rs. C-5/97, Slg. 1997, I-7549 - Ballast Nedam II - beide ergangen zur Baukoordinierungsrichtlinie; Urt. v. 2.12.1999, Rs. C-176/98, NZBau 2000, 149 = EuZW 2000, 110 - Holst Italia - ergangen zur Dienstleistungsrichtlinie; Urt. v. 18.3.2004, Rs. C-314/01, WuW/E Verg 933 = NZBau 2004, 340 = NVwZ 2004, 967 - S. AG Österreich - zur Dienstleistungsrichtlinie) hat der Unternehmer, der Leistungen untervergeben will, nachzuweisen, dass er tatsächlich über die Einrichtungen und Mittel (des Nachunternehmers) verfügt, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind (vgl. dazu auch die Beschlüsse des Senats vom 22.12.2004, Az. VII-Verg 81/04; 19.7.2000, Az. Verg 10/00, BauR 2000, 1623; 20.11.2001, Az. Verg 33/01, IBR 2002, 212 - zur VOL/A; vom 5.7.2000, Az. Verg 5/99, NZBau 2001, 106 - zur VOB/A).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2001 - Verg 33/01

    "Newcomer": Fehlende Referenzliste als Ausschlussgrund?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 76/04
    Nach der Rechtsprechung des EuGH zur sog. Generalübernehmervergabe (vgl. EuGH Urt. v. 14.4.1994, Rs. C-389/92, Slg. 1994, I-1289 - Ballast Nedam I; Urt. v. 18.12.1997, Rs. C-5/97, Slg. 1997, I-7549 - Ballast Nedam II - beide ergangen zur Baukoordinierungsrichtlinie; Urt. v. 2.12.1999, Rs. C-176/98, NZBau 2000, 149 = EuZW 2000, 110 - Holst Italia - ergangen zur Dienstleistungsrichtlinie; Urt. v. 18.3.2004, Rs. C-314/01, WuW/E Verg 933 = NZBau 2004, 340 = NVwZ 2004, 967 - S. AG Österreich - zur Dienstleistungsrichtlinie) hat der Unternehmer, der Leistungen untervergeben will, nachzuweisen, dass er tatsächlich über die Einrichtungen und Mittel (des Nachunternehmers) verfügt, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind (vgl. dazu auch die Beschlüsse des Senats vom 22.12.2004, Az. VII-Verg 81/04; 19.7.2000, Az. Verg 10/00, BauR 2000, 1623; 20.11.2001, Az. Verg 33/01, IBR 2002, 212 - zur VOL/A; vom 5.7.2000, Az. Verg 5/99, NZBau 2001, 106 - zur VOB/A).
  • OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 16/02

    Aufhebung einer Ausschreibung; Nachverhandlungen; Wertungsstufen; Ausschluss

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 76/04
    Daher gilt: Hat ein Unternehmen mit dem Ziel der Erlangung primären Vergaberechtsschutzes die Aufhebung des ausgeschriebenen Vergabeverfahrens zum Gegenstand einer Nachprüfung gemacht, sind die Vergabekammer oder das Beschwerdegericht bei Vorliegen eines Feststellungsinteresses des Unternehmens auf dessen Antrag auch zur Feststellung der durch die Aufhebung eingetretenen Rechtsverletzung befugt, wenn sich - wie hier - herausstellt, dass trotz des Vergabeverstoßes aufgrund des dem Auftraggeber zustehenden Entscheidungsspielraums eine auf Fortsetzung des aufgehobenen Vergabeverfahrens gerichtete Anordnung nicht ergehen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 18.2.2003, VergabE B-2-1/03, Rn. 19 a. E.; Senat, Beschluss vom 8.3.2005, S. 4/5 - Az. VII-Verg 40/04; ferner: OLG Dresden, VergabeR 2004, 92 ff, das das erledigende Ereignis im Sinne des § 114 Abs. 2 S. 2 GWB in einer im Verlaufe des Nachprüfungsverfahrens erklärten endgültigen Abstandnahme des Auftraggebers vom ausgeschriebenen Vorhaben sieht).
  • OLG Saarbrücken, 21.04.2004 - 1 Verg 1/04

    Vergabeverfahren für Bauleistungen: Grenzen des Selbstausführungsgrundsatzes für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 76/04
    Damit der Auftraggeber bereits in der Prüfungsphase die Leistungsfähigkeit und Qualität der Einrichtungen und Mittel des Nachunternehmers prüfen kann, hat der Bieter, dem im eigenen Unternehmen nicht die Mittel zur Ausführung des Auftrags zu Gebote stehen oder der sich ihrer nicht bedienen will, bereits mit dem Angebot von sich aus darzulegen und den Nachweis zu führen, welcher anderen Unternehmen, die die Einrichtungen und Mittel im Umfang des geplanten Nachunternehmereinsatzes besitzen, er sich zur Ausführung des Auftrags bedienen wird, und dass die Einrichtungen und Mittel des anderen Unternehmens als ihm tatsächlich zur Verfügung stehend anzusehen sind (vgl. Senat NZBau 2001, 106, 110; OLG Frankfurt NZBau 2003, 636, 637; OLG Naumburg VergabeR 2004, 80, 82; OLG Saarbrücken VergabeR 2004, 731, 734).
  • EuGH, 14.04.1994 - C-389/92

    Ballast Nedam Groep / Belgischer Staat

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2005 - Verg 40/04

    Vergabekammer darf Rechtsverletzung feststellen!

  • EuGH, 18.12.1997 - C-5/97

    Ballast Nedam Groep

  • OLG Naumburg, 09.09.2003 - 1 Verg 5/03

    Benennung geforderter Eignungsnachweise bei EU-weiter Ausschreibung

  • OLG Frankfurt, 30.05.2003 - 11 Verg 3/03

    Darlegungsobliegenheit des nicht zur Ausführung von Bauleistungen fähigen Bieters

  • VK Köln, 22.09.2004 - VK VOL 8/04
  • OLG Celle, 10.03.2016 - 13 Verg 5/15

    Entscheidung der Vergabekammer über die Aufhebung eines ausgeschriebenen

    Nach überwiegender Auffassung, der sich der Senat anschließt, ist in Fällen, in denen der Antragsteller mit dem Ziel der Erlangung primären Vergaberechtsschutzes die Aufhebung des ausgeschriebenen Vergabeverfahrens zum Gegenstand einer Nachprüfung macht, die Vergabekammer oder das Beschwerdegericht bei Vorliegen eines Feststellungsinteresses des Antragstellers auf dessen Antrag auch zur Feststellung der durch die Aufhebung eingetretenen Rechtsverletzung befugt, wenn sich - wie vorliegend - nach der insoweit nicht angegriffenen Entscheidung der Vergabekammer herausstellt, dass trotz eines Vergabeverstoßes aufgrund des dem Auftraggeber zustehenden Entscheidungsspielraums eine auf die Fortsetzung des aufgehobenen Vergabeverfahrens gerichtete Anordnung nicht ergehen kann, obwohl der Fall eines nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB zulässigen Fortsetzungsfeststellungsantrages nicht vorliegt, weil die trotz Rechtswidrigkeit wirksame Aufhebung bereits erfolgt war, bevor der Nachprüfungsantrag gestellt wurde (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02, juris Tz. 19 a. E.; Beschluss vom 20. März 2014 - X ZB 18/13, juris Tz. 21; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. März 2005 - Verg 40/04, juris Tz. 15; Beschluss vom 23. März 2005 - Verg 76/04, juris Tz. 22; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 15 Verg 9/13, sub B.1., zitiert nach VPR-online; kritisch: Summa in: jurisPK-Vergaberecht, 4. Auflage, § 17 EG VOB/A Rdnr. 40 ff.).
  • VK Sachsen, 17.01.2019 - 1/SVK/033-18

    Mehrkosten sind kein Aufhebungsgrund!

    Hat ein Unternehmen mit dem Ziel der Erlangung primären Vergaberechtsschutzes die Aufhebung des ausgeschriebenen Vergabeverfahrens zum Gegenstand einer Nachprüfung gemacht, ist die Vergabekammer bei Vorliegen eines Feststellungsinteresses des Unternehmens auf dessen Antrag auch zur Feststellung der durch die Aufhebung eingetretenen Rechtsverletzung befugt, wenn sich herausstellt, dass trotz des Vergabeverstoßes aufgrund des dem Auftraggeber zustehenden Entscheidungsspielraums eine auf die Fortsetzung des aufgehobenen Vergabeverfahrens gerichtete Anordnung nicht ergehen kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. März 2005 - Verg 76/04 -).
  • VK Südbayern, 13.02.2018 - Z3-3-3194-1-53-11/17

    Aufhebung der Ausschreibung

    Hat ein Unternehmen mit dem Ziel der Erlangung primären Vergaberechtsschutzes die Aufhebung des ausgeschriebenen Vergabeverfahrens zum Gegenstand einer Nachprüfung gemacht, ist die Vergabekammer bei Vorliegen eines Feststellungsinteresses des Unternehmens auf dessen Antrag auch zur Feststellung der durch die Aufhebung eingetretenen Rechtsverletzung befugt, wenn sich herausstellt, dass trotz des Vergabeverstoßes aufgrund des dem Auftraggeber zustehenden Entscheidungsspielraums eine auf die Fortsetzung des aufgehobenen Vergabeverfahrens gerichtete Anordnung nicht ergehen kann (OLG Düsseldorf, B. v. 23.03.2005 - Az.: VII - Verg 76/04; B. v. 08.03.2005 - Az.: VII - Verg 40/04).
  • OLG Celle, 03.07.2018 - 13 Verg 8/17

    Ausschließung eines Angebots wegen unzureichender Referenzen; Gerichtliche

    Wenn sich in dem Nachprüfungsverfahren herausstellt, dass trotz des Vergabeverstoßes aufgrund des dem Auftraggeber zustehenden Entscheidungsspielraums eine auf Fortsetzung des aufgehobenen Vergabeverfahrens gerichtete Anordnung nicht ergehen, also Primärrechtsschutz nicht erfolgen kann, so kann der Antragsteller bei Vorliegen eines Feststellungsinteresses die Feststellung beantragen, dass er durch die Aufhebung in seinen Rechten verletzt ist ( OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. März 2005 - VII - Verg 76/04 -, juris Rn. 22; Senat, Beschluss vom 10.03.2016 - 13 Verg 5/15 , juris Rn.
  • OLG Rostock, 08.03.2006 - 17 Verg 16/05

    Mischkalkulation: Angabe von Baustellengemeinkosten

    Ansonsten können sich Bieter nicht auf die Anforderungen der Vergabestelle einstellen (vgl. zu Fällen, in denen Bieter den genau benannten Anforderungen nicht nachgekommen waren auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2005 -VII Verg 76/04- (zur Generalübernahmevergabe), zit. nach juris-online; OLG Düsseldorf vom 22.12.2004 - VII Verg 81/04, VergabeR 2005, 222ff.; OLG Düsseldorf , Beschluss vom 30.06.2004 -VII Verg 22/04, zit. nach juris-online; Oberlandesgericht Schleswig, Beschluss vom 14.12.2004 -6 Verg 4/04, OLGR 2005, 81 ff.; insb.
  • VK Südbayern, 16.09.2015 - Z3-3-3194-1-27-04/15

    Fehler des Auftraggebers rechtfertigen keine Aufhebung der Ausschreibung!

    Hat ein Unternehmen mit dem Ziel der Erlangung primären Vergaberechtsschutzes die Aufhebung des ausgeschriebenen Vergabeverfahrens zum Gegenstand einer Nachprüfung gemacht, ist die Vergabekammer bei Vorliegen eines Feststellungsinteresses des Unternehmens auf dessen Antrag auch zur Feststellung der durch die Aufhebung eingetretenen Rechtsverletzung befugt, wenn sich herausstellt, dass trotz des Vergabeverstoßes aufgrund des dem Auftraggeber zustehenden Entscheidungsspielraums eine auf die Fortsetzung des aufgehobenen Vergabeverfahrens gerichtete Anordnung nicht ergehen kann (OLG Düsseldorf, B. v. 23.03.2005 - Az.: VII - Verg 76/04; B. v. 08.03.2005 - Az.: VII - Verg 40/04) oder eine solche -wie hier beim Los 1 - von der Antragstellerin in der mündlichen Verhandlung nicht mehr verfolgt wird.

    Hat ein Unternehmen - wie vorliegend - mit dem Ziel der Erlangung primären Vergaberechtsschutzes die Aufhebung des ausgeschriebenen Vergabeverfahrens zum Gegenstand einer Nachprüfung gemacht, ist die Vergabekammer bei Vorliegen eines Feststellungsinteresses des Unternehmens auf dessen Antrag auch zur Feststellung der durch die Aufhebung eingetretenen Rechtsverletzung befugt, wenn sich herausstellt, dass trotz des Vergabeverstoßes aufgrund des dem Auftraggeber zustehenden Entscheidungsspielraums eine auf die Fortsetzung des aufgehobenen Vergabeverfahrens gerichtete Anordnung nicht ergehen kann (OLG Düsseldorf, B. v. 23.03.2005 - Az.: VII - Verg 76/04; B. v. 08.03.2005 - Az.: VII - Verg 40/04).

  • OLG Düsseldorf, 16.11.2010 - Verg 50/10

    Zulässigkeit eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der

    Dies kann nur anders zu beurteilen sein, sofern der Auftraggeber für die Aufhebung der Ausschreibung keinen sachlich gerechtfertigten Grund angegeben hat oder die Aufhebung nur zu dem Zweck erfolgt, Bieter zu diskriminieren (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8.7.2009, VII-Verg 13/09; Beschl. v. 23.3.2005, VII-Verg 76/04; 16.2.2005, VII-Verg 72/04).
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2010 - Verg 28/10

    Rechtswidrigkeit der Aufhebung einer Ausschreibung, da den

    Dies kann nur anders zu beurteilen sein, sofern der Auftraggeber für die Aufhebung der Ausschreibung keinen sachlich gerechtfertigten Grund angegeben oder die Aufhebung nur zu dem Zweck erfolgt, Bieter zu diskriminieren (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8.7.2009, VII-Verg 13/09; Beschl. v. 23.3.2005, VII-Verg 76/04; 16.2.2005, VII-Verg 72/04).
  • VK Hessen, 17.10.2007 - 69d-VK-43/07

    Fehlende Sachverhaltsdarstellung: Nachprüfungsantrag unzulässig!

    Dieser Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen, damit der Auftraggeber bereits in der Prüfungsphase die Leistungsfähigkeit und Qualität der Einrichtungen und Mittel des Nachunternehmers prüfen kann (s. z. B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2005 - VII-Verg 76/04; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.06.2003 ­ 11 Verg 4/03).

    die Vergabestelle die Eignung der Bieter überprüfen kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2005; VII- Verg 76/04).

  • VK Südbayern, 20.07.2015 - Z3-3-3194-1-17-03/15

    Auftraggeber muss den Zuschlag nicht erteilen!

    Hat ein Unternehmen mit dem Ziel der Erlangung primären Vergaberechtsschutzes die Aufhebung des ausgeschriebenen Vergabeverfahrens zum Gegenstand einer Nachprüfung gemacht, ist die Vergabekammer bei Vorliegen eines Feststellungsinteresses des Unternehmens auf dessen Antrag auch zur Feststellung der durch die Aufhebung eingetretenen Rechtsverletzung befugt, wenn sich herausstellt, dass trotz des Vergabeverstoßes aufgrund des dem Auftraggeber zustehenden Entscheidungsspielraums eine auf die Fortsetzung des aufgehobenen Vergabeverfahrens gerichtete Anordnung nicht ergehen kann (OLG Düsseldorf, B. v. 23.03.2005 - Az.: VII - Verg 76/04; B. v. 08.03.2005 - Az.: VII - Verg 40/04).
  • VK Rheinland, 23.04.2019 - VK 6/19

    Aufhebung wegen Unwirtschaftlichkeit setzt ordnungsgemäße Kostenschätzung voraus!

  • VK Sachsen, 03.03.2008 - 1/SVK/002-08

    Aufklärung einer Mischkalkulation

  • VK Hessen, 07.12.2005 - 69d-VK-80a/2005

    Nachweis nur einer der geforderten Qualifikationen: Ausschluss!

  • OLG Rostock, 21.04.2021 - 17 Verg 1/21

    Keine Zurückweisung als "offensichtlich unbegründet" ohne Akteneinsicht!

  • VK Bund, 29.12.2006 - VK 2-128/06

    Dienstleistungs-Rahmenvertrag über die Konzeption und Entwicklung von

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2005 - Verg 107/04

    anwaltliche Vertretung des öffentlichen Auftraggebers

  • VK Südbayern, 29.06.2015 - Z3-3-3194-1-22-03/15

    Auftragswert überschritten: Wann ist die (sanktionslose) Aufhebung möglich?

  • VK Düsseldorf, 02.03.2007 - VK-05/07

    Präklusion mit der Beanstandung der Wahl des Verhandlungsverfahrens; Übliche

  • VK Südbayern, 29.01.2018 - Z3-3-3194-1-53-11/17
  • VK Münster, 13.02.2007 - VK 17/06

    Keine Nachunternehmererklärungen: Ausschluss!

  • VK Südbayern, 22.05.2015 - Z3-3-3194-1-63-12/14

    Geänderte Planung der Konzernmutter ist kein Grund für eine Aufhebung!

  • VK Bund, 18.02.2009 - VK 3-158/08

    Arzneimittelrabattvereinbarung

  • VK Bund, 19.11.2008 - VK 1-135/08

    Abschluss von Rahmenrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V

  • VK Sachsen, 07.08.2007 - 1/SVK/051-07

    Fehlende Bietererklärung: Kein genereller Angebotsausschluss!

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 11.01.2007 - 2 VK 11/06

    Ausschreibung des Gesamtsystems "Einsatzleitstellen für die Landespolizei des

  • VK Münster, 28.05.2010 - VK 4/10

    Anspruch eines Bieters auf Rückgängigmachung der Aufhebung einer Vergabe eines

  • VK Bund, 19.11.2008 - VK 1-126/08

    Rahmenrabattverträge: Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2005 - 2 VK 15/05

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren;

  • VK Düsseldorf, 02.03.2007 - VK-5/07

    Wettbewerbsbeschränkendes Verhalten: Beteiligung eines Bewerbers, der sich am

  • VK Bund, 31.08.2009 - VK 1-152/09

    Neubau einer Werkstatt, Planungsleistung und Leistungsphase 5-7/8

  • VK Köln, 22.09.2004 - VK VOL 8/04
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2005 - 2 VK 9/05

    Rechtswidrigkeit eines Vergabeverfahrens wegen Vermischung der Wertungsstufen;

  • VK Bund, 29.12.2006 - VK 2-125/06

    Dienstleistungs-Rahmenvertrag über die Konzeption und Entwicklung von

  • VK Bund, 17.02.2011 - VK 1-127/10

    Durchführung eines Sicherungsdienstes

  • VK Bund, 29.12.2006 - VK 2-131/06

    Dienstleistungs-Rahmenvertrag über die Konzeption und Entwicklung von

  • VK Köln, 03.01.2007 - VK VOB 44/06

    Nachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis bei fehlender Rüge in einem zweiten

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